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   BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 29/63   

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https://dejure.org/1964,424
BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 29/63 (https://dejure.org/1964,424)
BGH, Entscheidung vom 09.12.1964 - Ib ZR 29/63 (https://dejure.org/1964,424)
BGH, Entscheidung vom 09. Dezember 1964 - Ib ZR 29/63 (https://dejure.org/1964,424)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1965, 630
  • MDR 1965, 363
  • GRUR 1965, 317
  • DB 1965, 394
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.12.1955 - I ZR 86/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 29/63
    Die Entwicklung einer (ursprünglichen) geografischen Herkunftsangabe zur Beschaffenheitsangabe ist danach rechtlich erst dann als abgeschlossen anzusehen, wenn nur noch ein "ganz unbeachtlicher" Teil der beteiligten Verkehrskreise in der Angabe einen Hinweis auf die Herkunft der Ware erblickt (RG GRUR 1934, 62 - Nordhäuser; BGH GRUR 1956, 270, 271 - Rügenwalder Teewurst).

    Das gilt nicht nur für sog. qualifizierte, d.h. mit einer bestimmten Qualitätserwartung verbundene Herkunftsvorstellungen, sondern für alle Angaben, bei denen die Herkunftsvorstellung für einen nicht unerheblichen Teil der beteiligten Verkehrskreise geeignet ist, den Kaufentschluß auch aus anderen Gründen als der Vorstellung eines konkreten Qualitätsvorteils irgendwie günstig zu beeinflussen (BGH GRUR 1956, 270, 272).

  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 29/63
    Aus der von der Revision in diesem Zusammenhang angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1963, 270, 273 - Bärenfang) läßt sich eine Verpflichtung zu weiterer Beweisaufnahme für einen derartigen Fall gleichfalls nicht herleiten.
  • BGH, 23.10.1956 - I ZR 76/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 29/63
    Das Berufungsgericht hat den von der Revision bezeichneten und nicht zu bezweifelnden Rechtsgrundsatz nicht verkannt, vielmehr lediglich eine Ausnahme für den hier festgestellten Sachverhalt Platz greifen lassen, wo den Gegenstand der Verbrauehervorstellungen eine ursprüngliche geografische Herkunftsangabe bildet, die sich zur Beschaffenheitsangabe und sodann später wieder zurück zur Herkunftsangabe entwickelt haben soll, Für diesen besonderen Fall nimmt das Berufungsgericht - wiederum im Einklang mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des früheren I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (RG GRUR 1932, 1196, 1200 = RGZ 137, 262, 291 - Steinhäger; GRUR 1934, 62 - Nordhäuser; BGH GRUR 1957, 128, 131 - Steinhäger) - weiter an, daß nicht etwa schon die Auffassung eines nicht unerheblichen Teils der in Betracht kommenden Verkehrskreise genüge, um die Angabe wieder als Herkunftsangabe zu behandeln, daß vielmehr die Rückentwicklung zur geografischen Herkunftsangabe erst dann als abgeschlossen anzusehen sei, wenn der "überwiegende" Teil jener Kreise die Bezeichnung als Herkunftsangabe auffasse (BGH a.a.O.).
  • BGH, 23.01.1959 - I ZR 14/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 29/63
    Ein in diesem Sinne vollzogener Bedeutungswandel ist beispielsweise verneint worden, wenn noch 16 v.H. der beteiligten Verkehrskreise die Angabe im Sinne einer Herkunftsangabe auffaßten (BGH GRUR 1959, 365 - Englisch-Lavendel).
  • RG, 30.09.1932 - II 474/31

    1. Hat eine Rückentwicklung der längst zur Beschaffenheitsangabe gewordenen und

    Auszug aus BGH, 09.12.1964 - Ib ZR 29/63
    Dabei kann von Bedeutung sein, in welchem Maße der Gesichtspunkt der Rechtssicherheit durchgreift; insoweit kann es auf Zeitdauer und Umfang des allgemeinen Gebrauchs der Angabe als Beschaffenheitsangabe, nicht dagegen auf den wettbewerblichen Besitzstand des im Streitfall gerade angegriffenen Beklagten ankommen (Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 9. Aufl., Anm. 99 zu § 3 UWG; anders in dem letzten Punkte: RGZ 137, 282, 267 - Steinhäger).
  • BGH, 04.06.1987 - I ZR 109/85

    Ein Champagner unter den Mineralwässern

    Die Frage, ob auch die Ausnutzung des Rufes einer fremden geographischen Ursprungsbezeichnung sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG sein kann, hat der Bundesgerichtshof zwar angesprochen, dabei auch auf die für die Anwendung des § 1 UWG jedenfalls zu fordernde besondere Werbekraft des betreffenden Herkunftshinweises hingewiesen, aber bisher nicht abschließend entschieden (vgl. BGH GRUR 1965, 317, 318 - Kölnisch Wasser).
  • BPatG, 17.02.2009 - 30 W (pat) 22/06

    Münchner Weißwurst

    Des Weiteren scheiterten Meinungsumfragen an der inhärenten Suggestivwirkung gestellter Fragen (BGH GRUR 1990, 461, 463 -Dresdner Stollen II; BGH GRUR 1965, 317, 320 f. -Kölnisch Wasser).
  • BGH, 06.06.1980 - I ZR 97/78

    Lübecker Marzipan

    Es steht auch im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, wenn das Berufungsgericht es für die Annahme einer geographischen Herkunftsangabe als ausreichend angesehen hat, wenn auch nur ein nicht unerheblicher Teil des Verkehrs in der Angabe einen solchen Hinweis sieht (vgl. BGH GRUR 1965, 317, 318 - Kölnisch Wasser).
  • BGH, 01.12.1988 - I ZR 160/86

    Dresdner Stollen; Umfang einer ursprünglichen geographischen Herkunfsbezeichnung

    Die Rückentwicklung zur geographischen Herkunftsbezeichnung kann regelmäßig erst dann als abgeschlossen angesehen werden, wenn der überwiegende Teil der in Betracht kommenden Kreise die Bezeichnung (wieder) als Herkunftsangabe auffaßt (BGH, Urt.v. 23.10.1956 - I ZR 76/54, GRUR 1957, 128, 131 - Steinhäger unter Hinweis auf RGZ 137, 282, 292 - Steinhäger; BGH, Urt.v. 9.12.1964 - Ib ZR 29/63, GRUR 1965, 317, 318f = WRP 1965, 152 - Kölnisch Wasser; BGH, Urt.v. 6.6.1980 - I ZR 97/78, GRUR 1981, 71, 73 = WRP 1981, 18 - Lübecker Marzipan; BGH, Urt.v. 18.12.1985 - I ZR 216/83, GRUR 1986, 469, 470 = WRP 1986, 322 - Stangenglas II).
  • BGH, 23.06.1967 - Ib ZR 54/66

    Vertrieb einer Lebensmittelmarkte - Ähnlichkeit mit bestehendem Produktdesign der

    Verkehrsbefragungen haben freilich in Fällen der vorliegenden Art nur einen begrenzten Werte Sie erscheinen vor allem dann als brauchbares Beweismittel, wenn sie lediglich auf die Widerspiegelung eines bei den Befragten bereits vorhandenen Wissens gerichtet sind (BGH GRUR 1965, 317, 320 - Kölnisch Wasser; 1966, 445, 448 - Glutamal; ferner das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil Ib ZR 18/65 vom 3. Mai 1967 - badedas), beispielsweise auf die Feststellung, wie bekannt die Aufmachung eines Maggi-Erzeugnisses in seiner im Verkehr tatsächlich benutzten Form ist.
  • BGH, 09.04.1987 - I ZR 201/84

    "Wodka Woronoff"; Irreführung über die Herkunft von Wodka

    Solche Angaben stellen ein wesentliches werbliches Kennzeichnungsmerkmal dar, das der Individualisierung der Ware, der Herstellung einer Beziehung zwischen der gekennzeichneten Ware einerseits und Qualitäts- und Preisvorstellungen der Kunden andererseits dient, und das deshalb ein für die Kaufentscheidung des Verbrauchers bedeutsamer Informationsträger ist (vgl. BVerfGE 51, 193, 213 = GRUR 1979, 773, 777 - Weinbergsrolle; BGH, Urt. v. 9.12.1964 - Ib ZR 29/63, GRUR 1965, 317, 318 = WRP 1965, 152, 153 - Kölnisch Wasser; Urt. v. 29.4.1982 - I ZR 111/80, GRUR 1982, 564, 566 = WRP 1982, 570, 572 - Elsässer Nudeln).
  • BGH, 15.05.1986 - I ZR 32/85

    Lakritz-Konfekt; Bedeutungswandel eines allgemeinen Gattungsbegriffs zur

    Das Freihaltebedürfnis ist seinem Wesen nach nicht nur für die Vergangenheit zu prüfen; es schließt vielmehr auch die gegenwärtigen und künftigen Interessen der Mitbewerber ein, und zwar auch solcher Mitbewerber, die Waren der in Betracht kommenden Art im gegenwärtigen Augenblick noch nicht herstellen (BGH Urt. vom 9. Dezember 1964 - Ib ZR 29/63, GRUR 1965, 317, 319 = WRP 1965, 152 - Kölnisch Wasser).
  • BGH, 29.04.1982 - I ZR 111/80

    Elsässer Nudeln

    Dies findet seine Rechtfertigung darin, daß geographischen Herkunftsangaben ein möglichst wirksamer Schutz gegen unrichtige Verwendung gewährt werden soll und daß im allgemeinen kein schutzwürdiges Interesse Dritter besteht, unrichtige Angaben über die Herkunft zu verwenden (BGH GRUR 1965, 317, 318 - Kölnisch Wasser - 1981, 71, 72 - Lübecker Marzipan -).
  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 28/64

    Erweckung des Anscheins eines besonders günstigen Angebots - Irreführung über die

    Wie aber der erkennende Senat bereits hervorgehoben hat, kommt es bei der Beurteilung des Beweiswerts von Antworten auf Meinungsbefragungen ganz besonders auch darauf an, ob diese sich auf eine bei den Befragten bereits vorhandene, in ihrem Bewußtsein klar ausgebildete Kenntnis oder Vorstellung richtet (GRUR 1965, 317, 320 re. - Kölnisch Wasser); daß dies bei der wiedergegebenen Beweisfrage der Fall gewesen sei, muß nach den Ergebnissen der Befragung bezweifelt werden.
  • BGH, 18.12.1985 - I ZR 216/83

    Stangenglas II; Entwicklung eines Gattungsbegriffs zu einer schutzwürdigen

    Die Rechtsprechung hat bereits wiederholt entschieden, daß eine Rückwandlung einer Gattungsbezeichnung in eine geographische Herkunftsbezeichnung einen entsprechenden Bedeutungswandel in der Vorstellung des überwiegenden Teils des Verkehrs voraussetzt (RGZ 137, 282, 292 f; BGH Urt. v. 23.10.1956 - I ZR 76/54, GRUR 1957, 128, 131 = WRP 1957, 74 - Steinhäger; Urt. v. 9.12.1964 - Ib ZR 29/63, GRUR 1965, 317, 319 = WRP 1965, 152 - Kölnisch Wasser).
  • BGH, 29.11.1974 - I ZR 60/72

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Verwechslungsgefahr nach Bild

  • OLG München, 24.01.1985 - 6 U 3345/83
  • BGH, 26.09.1980 - I ZR 19/78

    Übereinstimmung des Inhalts eines Warenzeichens mit den tatsächlichen

  • BGH, 13.07.1973 - I ZR 30/72

    Anerkennung eines Ausschließlichkeitsrechts zugunsten eines einzelnen

  • BGH, 03.05.1967 - Ib ZR 18/65

    Anmeldung eines Warenzeichens - Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache

  • BGH, 21.10.1966 - Ib ZR 104/64

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer unlauteren Werbung - Anforderungen an die

  • OLG Naumburg, 10.09.1996 - 1 U 236/95

    Scahdenersatz wegen wettbewerbswidrigen Verkaufs von Kfz-Kennzeichen;

  • BGH, 14.06.1974 - I ZR 77/73

    Geltendmachung von zivilrechtlichen Ansprüchen wegen irreführender Angaben über

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